Wir bieten Ihnen Informationsgespräche zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Diese Informationsgespräche sind für Sie kostenfrei.

Seit Januar 2023 gibt es das Ehegattenvertretungsrecht.
Das heißt, Ehepartner können sich bei der Gesundheitssorge gegenseitig vertreten – maximal 6 Monate.

Persönliche Gespräche mit der Hospizgruppe können vereinbart werden unter: 0160 93 54 88 69